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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Anwendungsgebiet und Begrifflichkeiten

(1) Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf sämtliche Geschäfte bei denen Adrian Keller Solutions Kunden Dienstleistungen gegen Vergütung anbietet. Sind in Verträge zwischen Kunden und Adrian Keller Solutions abweichende Bestimmungen von diesen Geschäftsbedingungen festgehalten, gelten die Bestimmungen aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Für Softwareentwicklung, darunter Webentwicklung, gelten zudem die Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung.
(3) Jede natürliche oder juristische Person, die wünscht Geschäfte, auf die sich diese Geschäftsbedingungen laut Abs.1 beziehen, abzuschließen, muss ein Kundenkonto unter https://ak-solutions.eu/kunde-werden anlegen. Eine natürliche oder juristische Person, die ein Kundenkonto bei Adrian Keller Solutions angelegt hat, gilt im weiteren Verlauf dieser Geschäftsbedingungen als Kunde. Damit sind selbstverständlich auch weibliche Personen gemeint.

§2 Geschäfte und Bezahlung

(1) Gemäß §19 Abs.1 UStG ist Adrian Keller Solutions von der Umsatzsteuer befreit. Daher sind in unseren Preisen keine Steuern enthalten, sie sind also Brutto und Netto zugleich.
(2) Sämtliche Zahlungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, per Überweisung an:
Kontoinhaber: Adrian Keller
IBAN: DE17100110012626159951
BIC: NTSBDEB1XXX
Bank: N26 BANK GMBH
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden für Verbraucher in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Für Unternehmen gilt ein Verzugszins von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Der vom Kunden eingesandte Auftrag ist ein bindendes Angebot. Adrian Keller Solutions kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist ein Gegenangebot oder den Bescheid einer Ablehnung zusenden. Gibt es innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Angebot als abgelehnt.

§3 Geheimhaltung

(1) Adrian Keller Solutions verpflichtet sich, über alle während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über den Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) An allen im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§4 Haftung

Adrian Keller Solutions haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur bis zur vollständigen Erstattung der Vergütung. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen - gleich aus welchem Rechtsgrund.

§5 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags und der Geschäftsbedingugen im Übrigen nicht berührt.

Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung

§1 Anwendungsgebiet

Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Planung, Erstellung und Einführung von Software durch Adrian Keller Solutions im Zusammenwirken mit dem Kunden. Diese selbständig zu entwickelnde Software ist dem Kunden zur Nutzung in Form des Quellcodes mit Dokumentation zu überlassen.

§2 Aufträge

(1) Ein Auftrag hat alle in der Planungsphase für Adrian Keller Solutions erforderlichen Informationen über die die Software umfassende Anwendungsgebiete, sowie einen Fertigstellungstermin und die Höhe der Vergütung zu enthalten.
(2) Adrian Keller Solutions räumt dem Kunden ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

§3 Übergabe und Abnahme

(1) Nach der Fertigstellung übergibt Adrian Keller Solutions dem Kunden die Software. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn eine Woche nach Übergabe kein Widerspruch durch den Kunden eingegangen ist.
(2) Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit von der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn Adrian Keller Solutions dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.
(3) Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich Adrian Keller Solutions die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.
(4) Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig. Wir behalten uns das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
(5) Adrian Keller Solutions verpflichtet sich dazu den Kunden sowie von dem Kunden benannte Personen in die Benutzung der Software gegen zusätzliche Vergütung einzuweisen, falls dies gewünscht wird.

§4 Gewährleistung

(1) Die Software wird von Adrian Keller Solutions in der Weise erstellt, dass alle im Auftrag beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.
(2) Adrian Keller Solutions übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Auftrag aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Übergabe dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 2 Jahren nach Übergabe. Adrian Keller Solutions hat in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist die Mängel kostenfrei zu beseitigen.
(3) Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.